Kosten beim Immobilien-Verkauf in Österreich

 

Was sind die Kosten beim Verkauf einer Immobilie in Österreich?

Grundsätzlich trägt in Österreich die Hauptlast der Nebenkosten beim Immobilienkauf/verkauf, und das sind etwa 10% vom Kaufpreis, der KÄUFER und nicht der Verkäufer. Welche Kosten den Verkäufer typischerweise treffen bzw. welche verhandelbar sind, gehen wir nun im folgenden durch:

Maklerprovision

  • Kosten: 3,6% vom Kaufpreis inkl. USt; Verhandelbar.

  • Wichtig: Nur bei Verkauf fällig. Umfasst Dienstleistungen wie Preis-Schätzung, Inserate, Kundenanfragen, Besichtigungstermine.

  • Details: Beauftragt man einen Makler mit dem Verkauf, fallen normalerweise 3,6% vom Kaufpreis inklusive USt an. Das ist Verhandlungssache und viele Makler kommen einem da preislich auch etwas entgegen. Wichtig ist: Diese Provision wird nur im Erfolgsfall (bei Verkauf) bezahlt und deckt alle Makleraufwände und seine Arbeiten wie Preis-Schätzung, Inserate,, Kunden/Interessenten-Anfragen, Besichtigungstermine, etc. ab.

Energieausweis

  • Kosten: Ab ca. 200 EURO.

  • Wichtig: Muss im Inserat bzw. vor Kaufvertragsabschluss vorgelegt werden. Normalerweise vom Verkäufer bezahlt, aber vertragliche Überwälzung auf Käufer möglich.

  • Details: Den Energieausweis müssen Sie eigentlich bereits im Inserat bzw. spätestens vor Kaufvertragsabschluss dem Käufer übergeben. Die Kosten für den Energieausweis bewegen sich in einer großen Bandbreite. Es sind aber schon im Internet welche ab ca. 200 EURO bestellbar. Diese Kosten trägt in der Regel der Verkäufer. Im Kaufvertrag kann aber festgelegt sein, dass die Kosten vom Käufer erstattet werden müssen oder man rechnet diese Kosten in den Kaufpreis einfach hinein.

Kaufvertragspflichten

  • Kosten: Variabel je nach Verpflichtungen (Reparaturen, Ausräumen, Entrümpelung).

  • Tipp: Kosten meist vom Kaufpreis abgezogen; Verkäufer typischerweise verantwortlich.

  • Details: Sollten Sie sich im Kaufvertrag zu Verbesserungen, Reparaturen oder Ausräumen und Entrümpelung verpflichten, fallen die Kosten dafür natürlich an. Üblicherweise zieht man diese jedoch einfach vom Kaufpreis ab, sodass der Käufer selbst alle Reparaturen übernimmt. In der Praxis empfiehlt es sich speziell für das Ausräumen und Entrümpeln vertraglich festzulegen, was bleiben beziehungsweise entfernt werden soll und wer die Kosten dafür übernimmt (typischerweise der Verkäufer).

Notar und Kaufvertrag

  • Kosten: Notar, Treuhand, Kaufvertragserrichtung.

  • Üblich: Treuhandkosten werden oft zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

  • Details: Die Kosten für Notar, Treuhand und die Kaufvertragserrichtung können vertraglich auf den Käufer überwälzt werden. Wobei es üblich ist, dass man sich die Treuhandkosten in der Höhe von ein paar Hundert Euro zur Hälfte aufteilt.

Grunderwerbsteuer

  • Hinweis: Wird in der Regel vom Käufer bezahlt und fällt somit für den Verkäufer nicht an.

Immobilienertragsteuer

  • Kosten: 30% vom erzielten Zugewinn; mit Ausnahmen.

  • Ausnahme: Keine Steuer bei Hauptwohnsitz oder ermäßigt bei vor 2002 erworbenen Immobilien

  • Details: Diese Steuer beträgt grundsätzlich 30% vom erzielten Zugewinn. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Erleichterungen: Die wichtigste davon ist, wenn Sie in der verkauften Immobilie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, und zwar 5 Jahre durchgehend in den letzten 10 Jahren oder 2 Jahre durchgehend ab dem Erwerb der Immobilie, dann entfällt diese Steuer. Darüber Hinaus gilt für Immobilien, die vor 2002 erworben wurden, ein ermäßigter Steuersatz von nur 4,2% vom Kaufpreis.

Lastenfreistellung im Grundbuch

  • Kosten: Einige Hundert EURO für die Löschung bestehender Hypotheken.

  • Verantwortlich: In der Regel vom Verkäufer zu tragen.

  • Details: Für die Löschung bestehender Hypotheken bei einem Kredit durch einen Treuhänder fallen an Kosten ein paar Hundert EURO an Kosten an. Diese sind vom Verkäufer zu bezahlen, da sie ja in seinem Interesse zu erledigen sind.

Hypothekarkredit

  • Möglich: Extrakosten für vorzeitige Kreditauflösung.

  • Tipp: Überlegen, ob eine Kreditauflösung vermieden werden kann, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

  • Details: Falls Sie einen Fixzins-Kredit oder Fest-Darlehen aufgenommen haben und dabei die Immobilie mit einer Hypothek belastet haben, muss man unter Umständen mit Extrakosten für die vorzeitige Kreditauflösung rechnen. So darf die finanzierende Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn sie durch die vorzeitige Auflösung des Darlehens einen Zins-Entgang erlitten hat. 

    Unser Tipp: Man sollte sich daher überlegen, auf eine Kreditauflösung zu verzichten, mit der man zusätzliche Kosten hat und dafür aber keinen höheren Verkaufspreis erzielt. Um stattdessen das Darlehen nach dem Immobilienverkauf für die nächste zu finanzierende Immobilie zu nutzen.


Jeder Immobilienverkauf ist einzigartig und erfordert eine individuelle Betrachtung. Für eine umfassende und auf Ihren spezifischen Fall zugeschnittene Beratung empfehle ich Ihnen, sich an uns zu wenden.

 

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen und ich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen übernehme.

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